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Zulassung für Instrumentaluntericht 1 und Gehörschulung 1 im Bachelor

liebe studierende,

im bachelor studienplan elektrotechnig-toningenieur gibt es laut § 6 anmeldevoraussetzungen für den instrumentalunterricht und die gehörschulung.
diejenigen zulassungswerberInnen, die schon elektrotechnik studieren und ggf. die lv`s musikalische akustik 1+2 als außerordentliche hörerInnen besuchen, sollen danach trachten, die im neuen studienplan als anmeldevoraussetzung vorgesehenen lv`s bis zum herbst positiv zu absolvieren um bei ggf. bestandener zulassungsprüfung sofort mit dem instrumentalunterricht bzw. der gehörschulung beginnen zu können.

die lv`s sind:
mathematik A für elektrotechniker vo+ue
grundlagen der elektrotechnik vo+ue
physik vo+ue
einführung in die programmierung (vu)
studiogerätekunde vo+lu
musikalische akustik 1+2 vo

sie sind aufgefordert, jeweils VOR ende der lv anmeldefrist für die zulassung zum instrumentalunterricht ein sammelzeugnis bei mir und für die anmeldung zur gehörschulung bei frau anhofer am institut 1 vorzulegen, damit die anmeldevoraussetzungen überprüft werden können. erst danach erfolgt die zuteilung an eine lehrperson für den instrumentalunterricht bzw. die anmeldung zur gehörschulung.

mfg
bergner

Last modified 19.08.2010