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Als Folgetonhorn werden generell akustische Einrichtungen an Fahrzeugen bezeichnet, die nacheinander mehrere Töne verschiedener Grundfrequenzen abgeben. Die Lautstärke der Hupe darf in 7m Entfernung den Wert von 105 dB nicht übersteigen. Üblicherweise werden die Tonfolgen wie z.B. a'–d", cis'–gis' cis–e–a verwendet. Als Beispiel wäre Martin-Horn.
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